Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

GeNieS GmbH
Talstrasse 2j
53819 Neunkirchen-Seelscheid

Versandadresse:

Höfelsfeld 4
53819 Neunkirchen Seelscheid

Geschäftsführer:

Dr. Georg Nies
Stephan Nies

Kontakt:

Telefon: 02247 9237370
Telefax: 02247 9237360
E-Mail: info@uwf.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Siegburg
Registernummer: HRB 10294

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 811379588

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Dr. Georg Nies
Talstrasse 2j
53819 Neunkirchen Seelscheid

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

www.seacam.com 

Website: IllusionFACTORY

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Warenzeichennachweis:

CANON ist ein eingetragenes Warenzeichen der CANON INC. NIKON ist ein eingetragenes Warenzeichen der NIKON CORPORATION. SEACAM ist ein eingetragenes Warenzeichen von SEACAM. SONY ist ein eingetragenes Warenzeichen der SONY CORPORATION.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GeNieS GmbH

Stand: August 2012

GeNieS GmbH
Geschäftsführer: Dr. Georg Nies & Stephan Nies
Zeithstrasse 132
53819 Neunkirchen-Seelscheid / Deutschland
E-Mail: info@uwf.de
Handelsregister: HRB 10294
Steuernummer: 220/5717/1126
USt-Ident.Nr.:     DE 811379588


§ 1. Allgemeines


(1)

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der GeNieS GmbH.

(2)

Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3)

Alle Preise sind in EURO, soweit nichts anderes angegeben ist.

(4)

Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für die GeNieS GmbH nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.

(5)

Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag.

(6)

Teillieferungen sind zulässig.



Verkauf

 

§ 2. Angebot, Annahme und Vertragsschluss


(1)

Die Bestellung ist als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, welches wir innerhalb von 2 Wochen annehmen können.

(2)

Der Kaufvertrag kommt erst mit Zusendung der Ware oder ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der GeNieS GmbH zustande.

(3)

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(6)

Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.


§ 3. Preise und Zahlungen


(1)

Die von der GeNieS GmbH angeführten (Kauf-) Preise verstehen sich als Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.

(2)

Die Kaufpreise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten. Deren Betrag wird gesondert in Rechnung gestellt und in der Produktdarstellung gesondert ausgezeichnet.

(3)

Der Kunde ist grundsätzlich im Hinblick auf die Zahlung des Kaufpreises zzgl. etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten vorleistungspflichtig (siehe unten: „§ 5. Lieferbedingungen“).

(4)

Der Kaufpreis zzgl. etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Sollte eine Zahlung innerhalb der Frist nicht erfolgen, kommt der Kunde ohne weitere Erklärung von der GeNieS GmbH in (Zahlungs-) Verzug.

(5)

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die GeNieS GmbH anerkannt wurden.

(6)

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 4. Lieferbedingungen


Die Lieferung der Artikel erfolgt grundsätzlich gegen Vorauskasse. Dabei erfolgt die Lieferung mittels eines von der GeNieS GmbH individuell frei wählbaren Versandunternehmens. Gesonderte Angaben zu Lieferung und Versand sind der Artikelbeschreibung zu entnehmen. Die GeNieS GmbH ist nicht an Ihre Angabe zum Versandunternehmen gebunden.


§ 5. Eigentumsvorbehalt


(1)

Die GeNieS GmbH behält sich gegenüber Verbrauchern das Eigentum an den verkauften Artikeln bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor; gegenüber Unternehmern bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.

(2)

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

(3)

Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, der GeNieS GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind.

(4)

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz (2) und (3) – ist die GeNieS GmbH befugt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.


§ 6. Mitteilung von Transportschäden


(1)

Warenlieferungen sind vom Kunden zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen. Die Verpackung ist aufzubewahren.

(2)

Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung gegenüber der GeNieS GmbH oder aber zumindest binnen 7 Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewähren, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.

(3)

Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden – vor allem die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache – bleiben von Absatz (1) und (2) unberührt.


§ 7. Gewährleistungsbedingungen


Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach den im Folgenden aufgeführten Bestimmungen. Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen sind an die GeNieS GmbH über obig angeführte Kontaktdaten zu richten.

(1)

Keine Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels entstanden sind (z.B. Betrieb technischer Geräte mit falscher Stromart oder Stromspannung, Anschluss an ungeeigneten Stromquellen, etc.). Gleiches gilt für einen sog. gewollten Verschleiß.

(2)

Hinsichtlich verkaufter Hard-/Software gilt, dass solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hardware-/Software-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren, keinen Mangel darstellen.

Für Hard-/Software, die vom Kunden geändert worden ist, erbringt die GeNieS GmbH keine Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen für den angezeigten Mangel nicht ursächlich sind.

Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Hard-/Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Er wird die Hard-/Software auf deren Verwendbarkeit und Kompatibilität zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese einsetzt. Weiterhin wird er seine Daten nach dem Stand der Technik sichern.

(3)

Im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache hat der Kunde grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll; die GeNieS GmbH ist allerdings befugt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Gegenüber Unternehmern leistet die GeNieS GmbH für Mängel der Ware nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(4)

Kunden sind generell nicht berechtigt, einen Mangel unmittelbar selbst ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung seitens der GeNieS GmbH zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme).

(5)

Ist die Nacherfüllung zwei Male fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl ein Vorgehen entsprechend den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften  verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, gelten jedoch die Haftungsbeschränkungen nach § 10 dieser AGB.

(6)

Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Rechte des Verbrauchers bei Mängeln 2 Jahre, für die Rechte eines Unternehmers 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden 1 Jahr ab Ablieferung, es sei denn, die Mängelansprüche sind nach Maßgabe der folgenden Vertragsbestimmungen ausgeschlossen (siehe unten: Absatz (7)).

Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit die GeNieS GmbH nach § 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

(7)

Gebrauchte Sachen können alterstypische Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen aufweisen. Gegenüber Unternehmern sind beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ausgeschlossen; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Jedoch gilt dieser Gewährleistungsausschluss nicht, soweit die GeNieS GmbH nach § 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

(8)

Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern binnen 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

(9)

Die GeNieS GmbH gibt grundsätzlich keine eigenen Garantien; Garantieerklärungen Dritter, wie etwa Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.


§ 8. Widerrufsbelehrung


(1) Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:


GeNieS GmbH

Geschäftsführer: Dr. Georg Nies & Stephan Nies

Zeithstrasse 132

53819 Neunkirchen-Seelscheid / Deutschland

E-Mail: info@uwf.de


(2) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung


§ 9. Schutzrechte


(1)

Die GeNieS GmbH übernimmt gegenüber dem Kunden in der Bundesrepublik Deutschland die Haftung dafür, dass der Liefergegenstand frei von Schutzrechten Dritter ist.

(2)

Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde der GeNieS GmbH unverzüglich über Ansprüche aus Schutzrechten, die Dritte gegen ihn erheben, unterrichtet und bei der Behandlung dieser Ansprüche und der Verfolgung seiner Rechte im Einvernehmen mit der GeNieS GmbH vorgeht. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die GeNieS GmbH von ihrer Verpflichtung frei. Ergibt sich eine Verletzung von Schutzrechten Dritter, für die die GeNieS GmbH bedingungsgemäß haftet und wird deshalb dem Kunden die Benutzung eines Liefergegenstandes ganz oder teilweise rechtskräftig untersagt, so wird die GeNieS GmbH auf eigene Kosten nach ihrer Wahl entweder


(a)Dem Kunden das Recht zur Benutzung des Liefergegenstandes verschaffen oder

(b)Den Liefergegenstand schutzrechtsfrei gestalten oder

(c)Den Liefergegenstand durch einen anderen Gegenstand entsprechender Leistungsfähigkeit ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt, oder

(d)Den Liefergegenstand gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.


§ 10. Haftung


(1)

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die GeNieS GmbH uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, Arglist sowie einer Garantie beruhen. Darüber hinaus haftet die GeNieS GmbH uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.

(2)

Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die GeNieS GmbH soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von der GeNieS GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(3)

Im Falle einfach oder leicht fahrlässiger Verletzungen von unwesentlichen Vertragspflichten haftet die GeNieS GmbH gegenüber Verbrauchern, dies jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(4)

Eine weitergehende Haftung ist – soweit nicht anders innerhalb der hier vorliegenden AGB bestimmt – ausgeschlossen.

§ 11. Schlussbestimmungen


(1)

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Neunkirchen-Seelscheid. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis der GeNieS GmbH, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

(2)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend einheitlicher Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.

(3)

Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(4)

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall sind die AGB vielmehr ihrem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.


Batterieverordnung


Bei den meisten Elektro-Geräten gehören Batterien zum Lieferumfang. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien sind wir als Händler gemäß Batterie-Gesetz verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterie-Gesetz ausdrücklich verboten –, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab, damit Rohstoffe und mögliche Schadstoffe gezielt verwertet werden können. Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausrechend frankiert per Post an uns zurücksenden. Dies gilt für Mengen, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.


Auf diese Pflicht weist die durchgestrichene Mülltonne hin, die auf alle Verpackungen von Batterien aufgedruckt ist. Außerdem finden Sie dort auch die chemischen Symbole der Stoffe Cadmium (Cd), Blei (Pb) oder Quecksilber (Hg), sofern diese in Konzentrationen oberhalb der Grenzwerte enthalten sind.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Weitere Informationen zum Batterie-Gesetz finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter www.bmu.de/abfallwirtschaft oder beim ‚Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien unter www.grs-batterien.de.


Verpackung


Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG oder dem "RESY"-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:

GeNieS GmbH
Geschäftsführer: Dr. Georg Nies & Stephan Nies
Zeithstrasse 132
53819 Neunkirchen-Seelscheid / Deutschland
E-Mail: info@uwf.de


Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken:


GeNieS GmbH
Geschäftsführer: Dr. Georg Nies & Stephan Nies
Zeithstrasse 132
53819 Neunkirchen-Seelscheid / Deutschland


Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.

Ende der Belehrung